Das Arbeitsrecht gehört wohl zu den Rechtsgebieten, mit dem sich jeder früher oder später zu befassen hat, sei es als Arbeitnehmer, oder Arbeitgeber. Durch die zahlreichen verstreuten arbeitsrechtlichen Vorschriften, sowie den steten Einfluss der europäischen Rechtsprechung ist in jedem Fall Expertenrat gefragt, nämlich der eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.
Die für das Arbeitsverhältnis geltenden Normen sind vielfältig. Oft ist die Geltung eines Tarifvertrages vereinbart, der ergänzende Regeln vorsieht und insbesondere zeitlich enge Ausschlussfristen bestimmt, nach deren Ablauf die Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
Nach neuem Recht sind die Klauseln des Arbeitsvertrages Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen sind. Können Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden? Ist das vereinbarte Weihnachtsgeld freiwillig oder begründet es trotz des Vorbehaltes einen zwingenden Anspruch ? Ist die vereinbarte Ausschlussfrist wirksam? Wie gestalte ich den Arbeitsvertrag rechtssicher? Jeder Einzelfall bedarf der genauen Prüfung unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Die häufigsten Probleme entstehen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, nämlich nach dem Ausspruch ordentlicher oder auch fristloser Kündigungen. Auch Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge unterliegen unter Umständen der Klauselkontrolle und bedürfen der Prüfung. Die Kündigung ist fristgerecht anzugreifen und muss in vielen Fällen sozial gerechtfertigt sein. Zu beachten sind Sonderkündigungsschutzrechte z.B. von Schwerbehinderten oder Gleichgestellten oder Schwangeren und neuerdings auch bei pflegebedürftigen Angehörigen. Ein Kündigungsschutzprozess endet häufig mit der Zahlung einer Abfindung, wobei dies nicht zwingend und auch nicht immer gewollt ist. Auswirkungen auf die Gewährung von Arbeitslosengeld sind unbedingt zu beachten.
Ein Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Die Arbeitnehmervertretung hat auch zwingende Mitbestimmungsrechte und muss einer Einstellung oder Versetzung zustimmen. Hier sind enge Verfahren einzuhalten. Bei Betriebsänderungen ist mit dem Betriebsrat ein Interessenausgleich und Sozialplan zu finden, da anderenfalls ggf. Nachteilsausgleich für die Arbeitnehmer entsteht. Die europarechtlich entwickelten Grundsätze zur Massenentlassung sind dabei einzuhalten.
Rechtsanwalt Heß ist seit 2002 ist zugelassener Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht, was gerade den umfassenden Blick eröffnet. Er vertritt in allen Urteilsverfahren der Arbeitsvertragsparteien, sowie Beschlussverfahren bei Fragen der Betriebsverfassung vor allen Arbeitsgerichten.
Die für das Arbeitsverhältnis geltenden Normen sind vielfältig. Oft ist die Geltung eines Tarifvertrages vereinbart, der ergänzende Regeln vorsieht und insbesondere zeitlich enge Ausschlussfristen bestimmt, nach deren Ablauf die Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
Nach neuem Recht sind die Klauseln des Arbeitsvertrages Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen sind. Können Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden? Ist das vereinbarte Weihnachtsgeld freiwillig oder begründet es trotz des Vorbehaltes einen zwingenden Anspruch ? Ist die vereinbarte Ausschlussfrist wirksam? Wie gestalte ich den Arbeitsvertrag rechtssicher? Jeder Einzelfall bedarf der genauen Prüfung unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Die häufigsten Probleme entstehen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, nämlich nach dem Ausspruch ordentlicher oder auch fristloser Kündigungen. Auch Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge unterliegen unter Umständen der Klauselkontrolle und bedürfen der Prüfung. Die Kündigung ist fristgerecht anzugreifen und muss in vielen Fällen sozial gerechtfertigt sein. Zu beachten sind Sonderkündigungsschutzrechte z.B. von Schwerbehinderten oder Gleichgestellten oder Schwangeren und neuerdings auch bei pflegebedürftigen Angehörigen. Ein Kündigungsschutzprozess endet häufig mit der Zahlung einer Abfindung, wobei dies nicht zwingend und auch nicht immer gewollt ist. Auswirkungen auf die Gewährung von Arbeitslosengeld sind unbedingt zu beachten.
Ein Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Die Arbeitnehmervertretung hat auch zwingende Mitbestimmungsrechte und muss einer Einstellung oder Versetzung zustimmen. Hier sind enge Verfahren einzuhalten. Bei Betriebsänderungen ist mit dem Betriebsrat ein Interessenausgleich und Sozialplan zu finden, da anderenfalls ggf. Nachteilsausgleich für die Arbeitnehmer entsteht. Die europarechtlich entwickelten Grundsätze zur Massenentlassung sind dabei einzuhalten.
Rechtsanwalt Heß ist seit 2002 ist zugelassener Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht, was gerade den umfassenden Blick eröffnet. Er vertritt in allen Urteilsverfahren der Arbeitsvertragsparteien, sowie Beschlussverfahren bei Fragen der Betriebsverfassung vor allen Arbeitsgerichten.
