
Jörn Hagemann ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen.
Studium der Rechtswissenschaften 1. Staatsexamen in Hamburg, 1995
Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle, 2. Staatsexamen, 1997
Referendariat Rechtsanwaltskanzlei, Tokio (Internationales Privatrecht), 1997
Referendariat Rechtsanwaltskanzlei, Los Angeles (Produkthaftungsrecht), 1997
Vertrieb bei einem Finanzdienstleister, Hamburg, 1998 - 2000
Internationale Rechtsabteilung Mineralöldienstleister, Hamburg, 1998-2000
Kanzlei „Frey, Michaelis, Hagemann, Heß, Harms“, 2000-2008
Fachanwalt für Versicherungsrecht, 2005
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, 2008
Kanzleigründung „ Hagemann, Heß, Harms – Fachanwälte in Partnerschaft“, 2008
Studium der Rechtswissenschaften 1. Staatsexamen in Hamburg, 1995
Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle, 2. Staatsexamen, 1997
Referendariat Rechtsanwaltskanzlei, Tokio (Internationales Privatrecht), 1997
Referendariat Rechtsanwaltskanzlei, Los Angeles (Produkthaftungsrecht), 1997
Vertrieb bei einem Finanzdienstleister, Hamburg, 1998 - 2000
Internationale Rechtsabteilung Mineralöldienstleister, Hamburg, 1998-2000
Kanzlei „Frey, Michaelis, Hagemann, Heß, Harms“, 2000-2008
Fachanwalt für Versicherungsrecht, 2005
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, 2008
Kanzleigründung „ Hagemann, Heß, Harms – Fachanwälte in Partnerschaft“, 2008
Seit 2008 ist er zugelassener Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Dieser Fachanwaltstitel wurde erst im Januar 2008 von der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführt. Im Focus stehen dabei Auseinandersetzungen aufgrund fehlerhafter Anlageberatung oder finanzierter Schrottimmobilien sowie Kapitalanlageprozesse. Hinzu kommen Fragen bei Verwertungen von Sicherheiten, der Haftung bei Bürgschaften sowie Fehlbuchungen, Probleme beim Internetbanking bis hin zu alle Problemen beim Zahlungsverkehr. Wir suchen zusammen mit den Kreditnehmern und Banken im Rahmen der Mediation außergerichtliche Lösungen. Dies ist häufig sinnvoller als der Gang durch die Gerichtsinstanzen. Ist es jedoch unumgänglich, scheuen wir die Durchsetzung unserer Rechte auch vor dem Gericht nicht.
Seit 2008 ist Rechtsanwalt Jörn Hagemann außerdem Mitglied des Prüfungsausschusses für Bankrecht und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Celle und Oldenburg und prüft in dieser Funktion die angehenden Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht auf ihre Eignung.
Seit 2005 ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht und hat sich auf Streitigkeiten, die u. a. folgende Versicherungsarten umfassen, spezialisiert: Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, betriebliche Altersversorgung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung und Privatehaftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Gebäudeversicherung und Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung. Schwerpunkt ist hierbei die Schadensregulierung. Oft ist der Versicherungsnehmer mit der Schadensregulierung des Versicherers nicht einverstanden oder der Versicherer lehnt die Leistung zu Unrecht ab. In diesen Fällen werden die Ansprüche der Versicherungsnehmer durchgesetzt.
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein (DAV)
ARGE Versicherungsrecht
ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied des Prüfungsausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht RA Kammer Celle und Oldenburg
Sprachen:
deutsch, englisch
Seit 2008 ist Rechtsanwalt Jörn Hagemann außerdem Mitglied des Prüfungsausschusses für Bankrecht und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Celle und Oldenburg und prüft in dieser Funktion die angehenden Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht auf ihre Eignung.
Seit 2005 ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht und hat sich auf Streitigkeiten, die u. a. folgende Versicherungsarten umfassen, spezialisiert: Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, betriebliche Altersversorgung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung und Privatehaftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Gebäudeversicherung und Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung. Schwerpunkt ist hierbei die Schadensregulierung. Oft ist der Versicherungsnehmer mit der Schadensregulierung des Versicherers nicht einverstanden oder der Versicherer lehnt die Leistung zu Unrecht ab. In diesen Fällen werden die Ansprüche der Versicherungsnehmer durchgesetzt.
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein (DAV)
ARGE Versicherungsrecht
ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied des Prüfungsausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht RA Kammer Celle und Oldenburg
Sprachen:
deutsch, englisch

