Umstrittene Strafbarkeit sog. Abofallen
Per Klick konnten die Internet-User sog. Freeware von den Angeklagten downloaden. Sie gingen damit einen kostenpflichtigen Jahresvertrag ein. Die Anklage behauptet u.a., ein Kostenhinweis sei jedoch nach Belieben ein- und ausgeblendet worden, so dass die User über die Kostenpflichtigkeit getäuscht wurden. Ein belastbarer Nachweis hierfür lässt sich hingegen kaum finden ...
Die Staatsanwaltschaften Dresden, Osnabrück und Frankfurt warten gespannt, um sich an ein erstes Urteil wegen sog- Abo-Fallen anhängen zu können.

