Die Anleger der Albis Finance AG werden in Kürze den Jahresabschluss`2011 der Albis Finance AG zugeschickt bekommen, der über die aktuellste Geschäftsentwicklung informiert. Zudem werden sie Ihre jährlich übersandten Kontoauszüge erhalten, aus denen die Anleger die Entwicklung Ihrer Kapitalkonten entnehmen können. Dies wird voraussichtlich ein „herbe Enttäuschung“ für jeden Anleger sein, denn die wirtschaftliche Lage der Albis Finance AG hat sich weiter dramatisch verschlechtert hat. Anleger der Vertragsart mit Einmalanlage (Classic) können voraussichtlich wieder nicht mit Ausschüttungen rechnen. Für die Vertragsart „Classic-Plus“ wird demnach auch wieder kein Geld zur Refinanzierung verfügbar sein. Weitere Zahlungsaufforderungen an die Anleger, wie bsw. auf weitere Rateneinlagen könnten folgen.
Wie konnte es bei der Albis Finance AG zu so einer gravierenden finanziellen Schieflage kommen? Die ALBIS Leasing Gruppe mit Sitz in Hamburg gehört in Deutschland zu den größten Leasinggesellschaften ( Mobilienleasing, Finanzierungslösungen und Servicedienstleistungen). Die Albis Finance AG (ehemals Nordlease AG) ist als vierter Fonds des Rothmann-Konzerns emittiert worden. Ein ähnlicher Fonds war der ALAG Automobil GmbH & Co. KG Fonds bzw. Lease Trend AG; Nachfolgerfonds der Albis Capital AG & Co. KG. ALBIS Finance und ALAG sind im Leasing- und Vermietungsgeschäft tätig, ALBIS Capital refinanziert das Leasinggeschäft. Der wirtschaftliche Erfolg der Fonds ist stark miteinander verflochten. Erfolgreiches Leasinggeschäft erfordert Refinanzierung, bei erfolglosem Leasinggeschäft ist Refinanzierung nicht mehr nötig. Die ALAG Automobil GmbH & Co. KG ist Anfang dieses Jahres in Liquidation gegangen, die Albis Capital AG & Co. KG muss seit 2009 erhebliche Verluste verzeichnen. Was das für die Albis Finance AG und deren stille Gesellschafter bedeutet, kann man sich denken. Anleger droht im „schlimmsten Fall“ der Totalverlust der Beteiligungssumme. Wir empfehlen Anlegern dringend sich zu wehren und einen spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen. Zahlungsaufforderungen der Albis Finance AG, beispielsweise auf Leistung weiterer Rateneinlagen sollten betroffene Anleger auf keinem Fall nachkommen, sondern unverzüglich anwaltlichen Beistand einholen. Vor Gericht können betroffene Anleger, wenn sie über Verlustrisiken einer derartigen Unternehmensbeteiligung an sich vor dem Beitritt nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind, eine Rückabwicklung erstreiten. Zudem könnte auch der Emissionsprospekt der Albis Finance AG, mit deren Hilfe die stillen Beteiligungen vertrieben wurden, fehlerhaft sein.
Anleger, die Ihre atypische Beteiligung vor dem 1.Januar 2002 gezeichnet haben, müssen JETZT handeln. Ihnen droht möglicherweise die Verjährung - die zehnjährige Verjährungsfrist endet für diese Anleger am 2. Januar 2012 – und somit die Chance Schadensersatzansprüche gerichtlich einzufordern bzw. einzuklagen.
J. Hagemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Dezember` 2011

