Im Strafrecht kennt sich doch jeder aus – der „Tatort“ am Sonntagabend ist noch immer eine der beliebtesten Fernsehserien. Daneben zeigen doch auch die zahlreichen Gerichts-Shows, wie so ein Strafverfahren abläuft. Heutzutage ermitteln Gerichtsmediziner, Geistliche und Hausfrauen medienwirksam im Fernsehen und klären die kompliziertesten Mordfälle. Serien über Rechtsanwälte, Detektive und andere Hobby-Ermittler tun ein übriges, Bestseller in der Buchhandlung handeln allzu oft von der Aufklärung von Straftaten. Die Faszination des Strafrechts scheint ungebrochen.
Mit der Wirklichkeit haben diese Fernsehformate jedoch nicht viel zu tun. Frau Barbara Salesch könnte als Amtsrichterin nicht über einen Mord urteilen, in der Realität offenbart sich am Ende der Verhandlung auch kein Zeuge theatralisch als der wahre Täter.
Wenn man plötzlich selbst Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, sieht die Realität tatsächlich vollkommen anders aus. Wer meint, er käme mit den Ermittlungsbehörden schon selbst zurecht, unterliegt allzu oft nur Wunschdenken. Oftmals erwischen einen Ermittlungsmaßnahmen unvorbereitet, nämlich z.B. bei einer Observation, der Telefonüberwachung oder einer Hausdurchsuchung. Solche Maßnahmen sind nicht immer auch zulässig.
Aber auch bei „normalen“ Verfahren sollte spätestens bei der schriftlichen Anhörung oder persönlichen Vernehmung von der Polizei der Anwalt gefragt werden. Hier gilt es zu prüfen, ob durch eine Einlassung das Verfahren gefördert werden kann oder besser vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht werden sollte. Bereits der Vorwurf einer Straftat kann empfindliche Auswirkungen nach sich ziehen, der den weiteren Lebensweg für immer verändern kann. Um sich geeignet zur Wehr zu setzen bedarf es der professionellen Strafverteidigung. Dabei gilt: je früher der Verteidiger beurteilen und eingreifen kann, desto größer sind auch die Möglichkeiten der Verteidigung.
Besonders einschneidend wirkt gar die Verhaftung per Haftbefehl. Zwar darbt ein Gefangener in U-Haft heute nicht mehr beim sprichwörtlichen „Wasser und Brot“. Ausländische Gefangene mit Hafterfahrung im Heimatland beizeichnen die U-Haft hier zwar als „Luxushotel“, andere loben die morgentlichen Brötchen in Lüneburg. Man findet sich jedoch von Heute auf Morgen in einer veralteten Justizanstalt mit entsprechenden Strukturen wieder, deren Regeln man sich zwingend unterzuordnen hat. Helfen kann dann nur der Spezialist, ein Fachanwalt für Strafrecht. Die Haft ist zu überprüfen, die Verteidigung vorzubereiten.
Rechtsanwalt Heß verteidigt in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, bei Verkehrsstraftaten, Wirtschaftskriminalität, bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, in Kapitaldelikten und allen sonstigen Bereichen. Er vertritt Jugendliche und Heranwachsende, genau so, wie Erwachsene.
Selbst wenn aber bereits eine Verurteilung erfolgt ist, ist es für eine gute Verteidigung nicht immer zu spät. Rechtsanwalt Heß ist seit 2006 Fachanwalt für Strafrecht, sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Er verteidigt in allen Instanzen und prüft auch die Möglichkeiten der Wiederaufnahme bereits abgeurteilter Verfahren.
Mit der Wirklichkeit haben diese Fernsehformate jedoch nicht viel zu tun. Frau Barbara Salesch könnte als Amtsrichterin nicht über einen Mord urteilen, in der Realität offenbart sich am Ende der Verhandlung auch kein Zeuge theatralisch als der wahre Täter.
Wenn man plötzlich selbst Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, sieht die Realität tatsächlich vollkommen anders aus. Wer meint, er käme mit den Ermittlungsbehörden schon selbst zurecht, unterliegt allzu oft nur Wunschdenken. Oftmals erwischen einen Ermittlungsmaßnahmen unvorbereitet, nämlich z.B. bei einer Observation, der Telefonüberwachung oder einer Hausdurchsuchung. Solche Maßnahmen sind nicht immer auch zulässig.
Aber auch bei „normalen“ Verfahren sollte spätestens bei der schriftlichen Anhörung oder persönlichen Vernehmung von der Polizei der Anwalt gefragt werden. Hier gilt es zu prüfen, ob durch eine Einlassung das Verfahren gefördert werden kann oder besser vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht werden sollte. Bereits der Vorwurf einer Straftat kann empfindliche Auswirkungen nach sich ziehen, der den weiteren Lebensweg für immer verändern kann. Um sich geeignet zur Wehr zu setzen bedarf es der professionellen Strafverteidigung. Dabei gilt: je früher der Verteidiger beurteilen und eingreifen kann, desto größer sind auch die Möglichkeiten der Verteidigung.
Besonders einschneidend wirkt gar die Verhaftung per Haftbefehl. Zwar darbt ein Gefangener in U-Haft heute nicht mehr beim sprichwörtlichen „Wasser und Brot“. Ausländische Gefangene mit Hafterfahrung im Heimatland beizeichnen die U-Haft hier zwar als „Luxushotel“, andere loben die morgentlichen Brötchen in Lüneburg. Man findet sich jedoch von Heute auf Morgen in einer veralteten Justizanstalt mit entsprechenden Strukturen wieder, deren Regeln man sich zwingend unterzuordnen hat. Helfen kann dann nur der Spezialist, ein Fachanwalt für Strafrecht. Die Haft ist zu überprüfen, die Verteidigung vorzubereiten. Rechtsanwalt Heß verteidigt in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, bei Verkehrsstraftaten, Wirtschaftskriminalität, bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, in Kapitaldelikten und allen sonstigen Bereichen. Er vertritt Jugendliche und Heranwachsende, genau so, wie Erwachsene.

Selbst wenn aber bereits eine Verurteilung erfolgt ist, ist es für eine gute Verteidigung nicht immer zu spät. Rechtsanwalt Heß ist seit 2006 Fachanwalt für Strafrecht, sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Er verteidigt in allen Instanzen und prüft auch die Möglichkeiten der Wiederaufnahme bereits abgeurteilter Verfahren.

