
Thorsten Heß ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.
Studium der Rechtswissenschaften mit 1. Staatsexamen in Hannover, 1996
Referendariat und 2. Staatsexamen beim Landgericht Arnsberg, OLG Hamm, 1998
Referendariat bei Findlay & Tait Kapstadt, Südafrika, internat. Mandate / Schlichtungsverfahren 1998
Rechtsanwalt beim Nds. Einzelhandelsverband und Wettbewerbsverein Hannover, 1998 -99
Rechtsanwalt in der Kanzlei „Höffer, Borth und Heß“, Lüneburg, 1999 – 01
Rechtsanwalt in der Kanzlei „Frey, Michaelis, Hagemann, Heß, Harms“, Lüneburg, 2002-2008
Fachanwalt für Arbeitsrecht, 2002
Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsreferendare am Landgericht Lüneburg, 2003
Fachanwalt für Strafrecht, 2006
Gründung der Kanzlei „ Hagemann, Heß, Harms – Fachanwälte in Partnerschaft“, 2008
Studium der Rechtswissenschaften mit 1. Staatsexamen in Hannover, 1996
Referendariat und 2. Staatsexamen beim Landgericht Arnsberg, OLG Hamm, 1998
Referendariat bei Findlay & Tait Kapstadt, Südafrika, internat. Mandate / Schlichtungsverfahren 1998
Rechtsanwalt beim Nds. Einzelhandelsverband und Wettbewerbsverein Hannover, 1998 -99
Rechtsanwalt in der Kanzlei „Höffer, Borth und Heß“, Lüneburg, 1999 – 01
Rechtsanwalt in der Kanzlei „Frey, Michaelis, Hagemann, Heß, Harms“, Lüneburg, 2002-2008
Fachanwalt für Arbeitsrecht, 2002
Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsreferendare am Landgericht Lüneburg, 2003
Fachanwalt für Strafrecht, 2006
Gründung der Kanzlei „ Hagemann, Heß, Harms – Fachanwälte in Partnerschaft“, 2008
Seit 2002 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt sowohl Arbeitgeber mittelständischer Unternehmen, als auch Arbeitnehmer und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Belangen. In diesem Tätigkeitsfeld umfasst die tägliche Beratung zuvorderst die Probleme um die fristlose oder ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, aber auch die einzelnen Vereinbarungen des Arbeitsvertrages, die nach neuem Recht Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und so mehr und mehr einer Klauselkontrolle Stand halten müssen.
Im kollektiven Bereich der Betriebsverfassung vertritt Rechtsanwalt Heß Arbeitgeber bei Streitigkeiten mit der Arbeitnehmer-vertretung und Betriebsräte zur Wahrung deren Mitbestimmungsrechte. Daneben berät er bei Betriebsänderungen, die einen Interessenausgleich mit Sozialplan nach sich ziehen, gerade im Hinblick auf die europarechtlichen Vorgaben bei der Massen-entlassung.
Seit 2006 ist Rechtsanwalt Heß Fachanwalt für Strafrecht, sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Er verteidigt Beschuldigte in jeder Lage eines Strafverfahrens. Allzu oft finden sich diese in einer ausweglosen Situation wieder, nachdem sie per Haftbefehl in Untersuchungshaft genommen wurden und sich in teils veralteten Haftanstalten wieder finden, deren Regeln sie sich von einem Tag auf den anderen unterzuordnen haben. In jedem Fall ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob bereits im Vorverfahren eine Einstellung erreicht, oder ob erst nach Anklageerhebung in der Hauptverhandlung wirksam verteidigt werden kann, sei es durch einen Deal oder auch die sog. Konfliktverteidigung.
Seit 2003 ist Rechtsanwalt Heß außerdem als Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsreferendare am Landgericht Lüneburg berufen und bildet in dieser Funktion die angehenden Richter und Rechtsanwälte „aus Anwaltssicht“ in der Anwaltsstation aus.
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein (DAV)
ARGE Strafrecht
Sprachen:
deutsch, englisch
Im kollektiven Bereich der Betriebsverfassung vertritt Rechtsanwalt Heß Arbeitgeber bei Streitigkeiten mit der Arbeitnehmer-vertretung und Betriebsräte zur Wahrung deren Mitbestimmungsrechte. Daneben berät er bei Betriebsänderungen, die einen Interessenausgleich mit Sozialplan nach sich ziehen, gerade im Hinblick auf die europarechtlichen Vorgaben bei der Massen-entlassung.
Seit 2006 ist Rechtsanwalt Heß Fachanwalt für Strafrecht, sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Er verteidigt Beschuldigte in jeder Lage eines Strafverfahrens. Allzu oft finden sich diese in einer ausweglosen Situation wieder, nachdem sie per Haftbefehl in Untersuchungshaft genommen wurden und sich in teils veralteten Haftanstalten wieder finden, deren Regeln sie sich von einem Tag auf den anderen unterzuordnen haben. In jedem Fall ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob bereits im Vorverfahren eine Einstellung erreicht, oder ob erst nach Anklageerhebung in der Hauptverhandlung wirksam verteidigt werden kann, sei es durch einen Deal oder auch die sog. Konfliktverteidigung.
Seit 2003 ist Rechtsanwalt Heß außerdem als Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsreferendare am Landgericht Lüneburg berufen und bildet in dieser Funktion die angehenden Richter und Rechtsanwälte „aus Anwaltssicht“ in der Anwaltsstation aus.
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein (DAV)
ARGE Strafrecht
Sprachen:
deutsch, englisch

