Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts stellt sich vielschichtig dar. Neben der Geltendmachung oder auch Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall beinhaltet das Tätigkeitsgebiet auch das Fahrerlaubnisrecht, die Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren sowie auch das verkehrsrechtliche Strafrecht.
Die Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen kann auf zwei Ebenen zu Problemen führen. Strittig ist häufig zunächst die Frage der Haftung dem Grunde nach. Hier ist zu klären, ob der Unfall ausschließlich durch das Verhalten eines Unfallteilnehmers verursacht worden ist oder ob sich der andere Unfallbeteiligte ein Mitverschulden anrechnen lassen muss und falls ja, in welcher Höhe? Da die Rechtsprechung den Fahrzeugführern im Straßenverkehr äußerste Sorgfalt abverlangt, kann es bereits unter diesem Aspekt zu Streitigkeiten kommen, auch wenn die Bewertung für den geschädigten Verkehrsteilnehmer eigentlich eindeutig erscheint. Ist die Frage der Haftungsquote geklärt, hat der Geschädigte die Höhe des ihm entstandenen Schadens nachzuweisen, um seinen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können. Hier kann der Teufel im Detail stecken. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden oder nicht? Darf der Geschädigte eine Reparatur durchführen lassen, auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des PKW übersteigen? Sind Netto- oder Bruttowerte an Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zu berücksichtigen? Unter welchen Voraussetzungen steht dem Geschädigten für die Dauer der Reparaturarbeiten oder für die Zeit bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ein Mietwagen zu oder ist es lohnenswerter, einen Nutzungsausfall geltend zu machen? Dies stellt nur exemplarisch eine Auswahl von zu klärenden Fragen im Rahmen der Schadenregulierung dar. Die Beantwortung dieser Fragen bedarf von Beginn an einer sorgfältigen rechtlichen Bewertung, damit der Geschädigte auch tatsächlich alle ihm zustehenden Schadenpositionen durchsetzen kann.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich sind die verkehrsrechtlichen Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren. In aller Regel erhält der Betroffene zunächst einen entsprechenden Anhörungsbogen, in dem er mit dem jeweiligen Vorwurf konfrontiert wird und Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Hier ist es wichtig, von Beginn an „die Weichen richtig zu stellen“. Es empfiehlt sich, vor einer ersten Einlassung anwaltlichen Rat einzuholen. Die Einsichtnahme der Ermittlungsakte, die dem Betroffenen nicht unmittelbar sondern nur über den beauftragten Anwalt gewährt wird, ist unverzichtbar, um anschließend das weitere Vorgehen mit dem Mandanten abzustimmen. Ansatzpunkte für eine Verteidigung bietet bisweilen auch die Überprüfung, ob es zu Formfehlern gekommen ist, Verjährungsfristen überschritten sind oder die eingesetzten Messgeräte ordnungsgemäß funktioniert haben. Die richtige Verteidigungsstrategie ist für jeden Fall individuell zu ermitteln.
Einen Link zu dem Bußgeldkatalog 2011 finden Sie hier. Bußgeldkatalog 2011
Das Recht der Fahrerlaubnis ist für viele Fahrerlaubnisinhaber von existenzieller Bedeutung, wird der PKW doch häufig für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit dringend benötigt. Bei einem oder mehreren Verstößen des Verkehrsteilnehmers, die die Eignung oder Befähigung zum Führen eines Fahrzeugs in Frage stellen, kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Dies kommt u.a. bei Fahrten unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen) in Betracht.
Auch die Problematik des Erreichens von 18 Punkten im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes und der damit in aller Regel verbundene Entzug der Fahrerlaubnis kommt wiederholt zu Anwendung. Hier empfiehlt es sich rechtzeitig – bereits bei Vorhandensein einer geringeren Anzahl an Punkten – aktiv zu werden. Es ist einerseits zu überprüfen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um den Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister zu verhindern. Andererseits ist abzuwägen, wann es sinnvoll und geboten ist, Maßnahmen zu ergreifen, um „Punkte abzubauen“, beispielsweise durch Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen kann auf zwei Ebenen zu Problemen führen. Strittig ist häufig zunächst die Frage der Haftung dem Grunde nach. Hier ist zu klären, ob der Unfall ausschließlich durch das Verhalten eines Unfallteilnehmers verursacht worden ist oder ob sich der andere Unfallbeteiligte ein Mitverschulden anrechnen lassen muss und falls ja, in welcher Höhe? Da die Rechtsprechung den Fahrzeugführern im Straßenverkehr äußerste Sorgfalt abverlangt, kann es bereits unter diesem Aspekt zu Streitigkeiten kommen, auch wenn die Bewertung für den geschädigten Verkehrsteilnehmer eigentlich eindeutig erscheint. Ist die Frage der Haftungsquote geklärt, hat der Geschädigte die Höhe des ihm entstandenen Schadens nachzuweisen, um seinen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können. Hier kann der Teufel im Detail stecken. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden oder nicht? Darf der Geschädigte eine Reparatur durchführen lassen, auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des PKW übersteigen? Sind Netto- oder Bruttowerte an Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zu berücksichtigen? Unter welchen Voraussetzungen steht dem Geschädigten für die Dauer der Reparaturarbeiten oder für die Zeit bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ein Mietwagen zu oder ist es lohnenswerter, einen Nutzungsausfall geltend zu machen? Dies stellt nur exemplarisch eine Auswahl von zu klärenden Fragen im Rahmen der Schadenregulierung dar. Die Beantwortung dieser Fragen bedarf von Beginn an einer sorgfältigen rechtlichen Bewertung, damit der Geschädigte auch tatsächlich alle ihm zustehenden Schadenpositionen durchsetzen kann.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich sind die verkehrsrechtlichen Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren. In aller Regel erhält der Betroffene zunächst einen entsprechenden Anhörungsbogen, in dem er mit dem jeweiligen Vorwurf konfrontiert wird und Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Hier ist es wichtig, von Beginn an „die Weichen richtig zu stellen“. Es empfiehlt sich, vor einer ersten Einlassung anwaltlichen Rat einzuholen. Die Einsichtnahme der Ermittlungsakte, die dem Betroffenen nicht unmittelbar sondern nur über den beauftragten Anwalt gewährt wird, ist unverzichtbar, um anschließend das weitere Vorgehen mit dem Mandanten abzustimmen. Ansatzpunkte für eine Verteidigung bietet bisweilen auch die Überprüfung, ob es zu Formfehlern gekommen ist, Verjährungsfristen überschritten sind oder die eingesetzten Messgeräte ordnungsgemäß funktioniert haben. Die richtige Verteidigungsstrategie ist für jeden Fall individuell zu ermitteln.
Einen Link zu dem Bußgeldkatalog 2011 finden Sie hier. Bußgeldkatalog 2011
Das Recht der Fahrerlaubnis ist für viele Fahrerlaubnisinhaber von existenzieller Bedeutung, wird der PKW doch häufig für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit dringend benötigt. Bei einem oder mehreren Verstößen des Verkehrsteilnehmers, die die Eignung oder Befähigung zum Führen eines Fahrzeugs in Frage stellen, kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Dies kommt u.a. bei Fahrten unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen) in Betracht.
Auch die Problematik des Erreichens von 18 Punkten im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes und der damit in aller Regel verbundene Entzug der Fahrerlaubnis kommt wiederholt zu Anwendung. Hier empfiehlt es sich rechtzeitig – bereits bei Vorhandensein einer geringeren Anzahl an Punkten – aktiv zu werden. Es ist einerseits zu überprüfen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um den Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister zu verhindern. Andererseits ist abzuwägen, wann es sinnvoll und geboten ist, Maßnahmen zu ergreifen, um „Punkte abzubauen“, beispielsweise durch Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.

