Das Versicherungsrecht umfasst vertragliche Ansprüche aus einem bestehenden Versicherungsvertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Zudem sind haftpflichtrechtliche Ansprüche betroffen, d. h. Ansprüche eines Geschädigten gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung, wie sie sich bzw. aus einem Verkehrsunfall oder aus einem ärztlichen Kunstfehler ergeben.

Die Jahrhundertreform zwingt die Versicherer ab sofort zu faireren Spielregeln. Das bedeutet für die Kunden mehr Geld, Transparenz und Schutz. Wer seine Rechte kennt und rechtzeitig einen versierten Rechtsanwalt konsultiert, profitiert von den neuen Vorschriften. Ihre Bearbeitung erfordert jedoch Spezialkenntnisse des Anwalts. Der Deutsche Anwalt Verein empfiehlt daher auch für das Rechtsgebiet Versicherungsrecht eine zugelassenen „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ zu konsultieren.

Rechtsanwalt Jörn Hagemann ist seit 2005 zugelassener Fachanwalt für Versicherungsrecht und hat sich auf Streitigkeiten, die u. a. folgende Versicherungsarten umfassen, spezialisiert:
  • Arzthaftpflichtversicherung,
  • Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Betriebliche Altersversorgung,
  • Berufs-, Betriebs- und Private- Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts,
  • Bauleistungsversicherung,
  • D&O Versicherung,
  • Einbruchdiebstahl und Raubversicherung,
  • Feuerversicherung,
  • Feuer-Betriebsunterberechungsversicherung,
  • Gebäude- und Hausratversicherung,
  • Haftpflichtschäden,
  • Kaskoversicherung,
  • Krankenversicherung,
  • Kraftfahrtzeugversicherung,
  • Lebensversicherung,
  • Produkthaftpflichtversicherung,
  • Private Pflegeversicherung,
  • Rechtsschutzversicherung,
  • Reisegepäckversicherung,
  • Transportversicherung,
  • Umwelthaftpflicht-Versicherung,
  • Umweltschadenversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Vertrauensschadenversicherung,
  • Warenkreditversicherung.
Unsere Anwälte betreuen Versicherungsnehmer, Versicherungen und den Vertrieb. Spezialgebiete von Rechtsanwalt Hagemann sind dabei die Schadensversicherung und Personenversicherung. Unsere Anwälte prüfen auch bereits bei Vertragsschluss anfallende Beratungs- und Betreuungsfehler. Im Schadensfall verhelfen unsere Rechtsanwälte zu einer schnellen und ordentlichen Regulierung. Die Kanzlei kooperiert hierbei mit versierten Sachverständigen.

Vertrag zur Unterschrift

Rechtsanwalt Hagemann ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht. Diese Arbeitsgemeinschaft garantiert einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zwischen der Anwaltschaft und der Versicherungswirtschaft, sie bezieht Stellung zu aktuellen versicherungs- und berufspolitischen Fragen und sorgt für ständige Fortbildung und eine aktive Interessenvertretung ihrer Mitglieder.


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