
Volker Harms ist seit Juli 2001 als Rechtsanwalt zugelassen.
Studium der Rechtswissenschaften, 1. Staatsexamen in Hamburg, 1999
Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle, 2. Staatsexamen, 2001
Rechtsanwalt in der Celler Anwaltskanzlei „Dohrendorff, von Hugo und Sieverts“ mit dem Schwerpunkt des Führens von Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle,
2001-2003
Rechtsanwalt in der Kanzlei „Frey, Michaelis, Hagemann, Heß, Harms“ in Lüneburg,
2003 – 2008
Fachanwalt für Familienrecht 2004
Gründung der Kanzlei „Hagemann, Heß, Harms – Fachanwälte in Partnerschaft“ 2008
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Studium der Rechtswissenschaften, 1. Staatsexamen in Hamburg, 1999
Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle, 2. Staatsexamen, 2001
Rechtsanwalt in der Celler Anwaltskanzlei „Dohrendorff, von Hugo und Sieverts“ mit dem Schwerpunkt des Führens von Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle,
2001-2003
Rechtsanwalt in der Kanzlei „Frey, Michaelis, Hagemann, Heß, Harms“ in Lüneburg,
2003 – 2008
Fachanwalt für Familienrecht 2004
Gründung der Kanzlei „Hagemann, Heß, Harms – Fachanwälte in Partnerschaft“ 2008
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Im Jahr 2004 hat ihm die Rechtsanwaltskammer Celle gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Im Rahmen seiner familienrechtlichen Tätigkeit vertritt Rechtsanwalt Harms die rechtlichen Interessen seiner Mandant(Innen) in Scheidungsverfahren sowie in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten zum Trennungs- und Nachehelichenunterhalt, zum Kindesunterhalt, zum Zugewinnausgleich, zu der elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern sowie in Abstammungsverfahren.
Seit dem Jahr 2007 ist Rechtsanwalt Harms Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts beinhaltet zum einen die zivilrechtliche Geltendmachung von materiellen (PKW-Schaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten etc.) und immateriellen (Schmerzensgeld) Schadensersatzansprüchen. Zum anderen vertritt Rechtsanwalt Harms die Interessen seiner Mandat(Innen) in verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Fahrerlaubnisangelegenheiten.
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein
ARGE Familienrecht
ARGE Verkehrsrecht
Sprachen:
deutsch, englisch
Seit dem Jahr 2007 ist Rechtsanwalt Harms Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts beinhaltet zum einen die zivilrechtliche Geltendmachung von materiellen (PKW-Schaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten etc.) und immateriellen (Schmerzensgeld) Schadensersatzansprüchen. Zum anderen vertritt Rechtsanwalt Harms die Interessen seiner Mandat(Innen) in verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Fahrerlaubnisangelegenheiten.
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein
ARGE Familienrecht
ARGE Verkehrsrecht
Sprachen:
deutsch, englisch

